1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der Buchung, die über unser online-Buchungsformular, per eMail, mündlich, telefonisch,schriftlich oder per Telefax erfolgen kann, bietet der Kunde OUTTOUR Aktivreisen den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von OUTTOUR Aktivreisen an den Kunden bzw. Gruppenauftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden bzw. Gruppenauftraggeber eine schriftliche Buchungsbestätigung übermittelt. Der Kunde bzw. Gruppenauftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden bzw. Gruppenteilnehmern aus dem Vertrag (insbesondere die Zahlung des Vermietpreises und Stornokosten), für welche sie/er die Buchung vornimmt.
2. Rücktritt durch den Kunden
2.1 Der Kunde bzw. Gruppenauftraggeber kann bis zum Buchungs- bzw. Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber OUTTOUR Aktivreisen schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärung des Kunden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang der Erklärung bei OUTTOUR Aktivreisen
2.2 Bei Rücktritt durch den Kunden bzw. Gruppenauftraggeber stehen OUTTOUR Aktivreisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung eine pauschale Entschädigung vom Gesamtpreis zu. Diese wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bzw. Gruppenauftraggebers wie folgt berechnet:
- bis 14 Tage vor Reisebeginn 20 %
- vom 14. bis 03. Tag vor Reisebeginn 60 %
- vom 03. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reisebeginns 90 %
2.3 Dem Kunden bzw. Gruppenauftraggeber ist es gestattet, OUTTOUR Aktivreisen nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
2.4 OUTTOUR Aktivreisen behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
3. Corona Beschränkungen
3.1. Es gelten die Corona-Bestimmungen und Beschränkungen des Landes Sachsen-Anhalt. Beim Verleih und bei den geführten Touren gelten dieselben Beschränkungen für Gruppengrößen wie auch sonst in der Öffentlichkeit. Die aktuellen Regeln sind in unserem Hygiene-Konzept vor der Tour oder dem Aufenthalt nachzulesen und stets zu befolgen.
3.2. Kann eine Paddeltour aufgrund der aktuellen Corona Beschränkungen des Landes Sachsen-Anhalt nicht stattfinden, steht es den Teilnehmern und Gruppenbeauftragten frei, den Termin auf ein anderes Datum zu verschieben, einen Gutschein zu erhalten oder die Tour ganz zu stornieren. Im Falle einer Stornierung erstatten wir den vollen Tourpreis innerhalb von vier Wochen. Teil-Erstattungen, wenn beispielweise einzelne Teilnehmer nachweislich in Quarantäne sind, erfolgen nicht. In diesem Fall erstellen wir den betreffenden Teilnehmern einen Gutschein über den Teilnahmebetrag des Einzelnen aus.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde bzw. der Gruppenauftraggeber einzelne Leistungen nicht in Anspruch, aus Gründen die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise), besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Vermietpreises.
5. Kündigung durch OUTTOUR Aktivreisen
5.1 OUTTOUR Aktivreisen kann den Vertrag nach Tourbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn
a) Teilnehmer gegen Anweisungen, Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von Mitarbeitern oder sonstigen Beauftragten von OUTTOUR Aktivreisen aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour oder des Aufenthaltes gegeben wurden oder werden.
b) der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour, bzw. des Aufenthaltes nicht nachkommen.
c) Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von OUTTOUR Aktivreisen enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden.
5.2 Kündigt OUTTOUR Aktivreisen, bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen.
6. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden/Teilnehmer und Kündigung durch den Kunden/Teilnehmer
6.1 Der Kunde/Teilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich bei OUTTOUR Aktivreisen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
6.2 Mitarbeiter, sonstige Beauftragte oder Leistungsträger, sowie Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Beanstandungen bzw. Zahlungsansprüche des Teilnehmers im Namen von OUTTOUR Aktivreisen anzuerkennen.
6.3 Ansprüche des Kunden/ Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden/ Teilnehmer obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.4 Wird die Tour bzw. Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
6.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Tour bzw. des Aufenthaltes gegenüber OUTTOUR Aktivreisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
7. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers
7.1 Teilnehmern an einer Kanutour, auch sofern sie schwimmen können, ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht.
7.2 Es besteht vor und während einer Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
7.3 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
7.4 Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form erteilten Hinweise verpflichtet.
7.5 Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei der Rückgabe ungereinigter Mietgegenstände kann eine Reinigungspauschale von 5,00 Euro je Artikel erhoben werden.
7.7 Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die für das Kanu zugelassene Personenanzahl nicht zu überschreiten.
7.8 OUTTOUR Aktivreisen übernimmt keine Haftung für vom Kunden mitgenommene elektronische Geräte und Wertgegenstände.
7.9 Das Befahren von Wehren ist strengstens verboten.
7.10 Der Gast haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Miet- und Ausrüstungsgegenständen. Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Gast in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
7.11 Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 7 dieser Bedingungen, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von OUTTOUR Aktivreisen oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.
8. Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung von OUTTOUR Aktivreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nach- vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Teilnehmers von OUTTOUR Aktivreisen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) OUTTOUR Aktivreisen für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 OUTTOUR Aktivreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Besichtigungen, Verpflegung, Übernachtung, Beförderungsleistungen), wenn diese Leistungen als Fremdleistungen für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von OUTTOUR Aktivreisen sind.
9. Widerrufsrecht
9.1. Sie haben das Recht, online ausgeführte Buchungen binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist dafür beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Buchung. Verträge für Touren und Aufenthalte, die für einen bestimmten Termin gebucht wurden, können gesetzlich nicht widerrufen werden.
9.2. Um Ihr Widerrufsrecht bei Gutscheinen auszuüben, müssen die Teilnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
9.3. Folgen des Widerrufs: Wenn online ausgeführte Buchungen widerrufen werden, erstatten wir alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
10. Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber OUTTOUR Aktivreisen, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und OUTTOUR Aktivreisen Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Teilnehmer oder OUTTOUR Aktivreisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vor bezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Gerichtsstand, Rechtsweg
11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen OUTTOUR Aktivreisen und dem Kunden, bzw. dem Teilnehmer und dem Gruppenauftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann OUTTOUR Aktivreisen nur an dessen Sitz verklagen.
11.2 Für Klagen von OUTTOUR Aktivreisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von OUTTOUR Aktivreisen vereinbart.
OUTTOUR Aktivreisen, Zur Unstrut 55, 06636 Laucha/ OT Kirchscheidungen
Tel: 034462 - 601951
e-Mail: info@outtour.de
USt.-ID: DE 256 878 615
Stand: Dezember 2021